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Vermieter verbietet Tierhaltung?

Wollt auch ihr gerne ein Tier adoptieren, aber fragt euch, ob das in eurer Mietwohnung überhaupt erlaubt ist? Oder seid ihr mit eurem geliebten Tier gerade auf Wohnungssuche? Vielleicht hat euch euer Vermieter auch die Hundehaltung in eurer Wohnung verboten?

Wir von Tierheimhelden haben die rechtliche Situation in Deutschland recherchiert und für euch einige wertvolle Tipps zusammen gestellt.

Wohnungen sind besonders in unseren Metropolen rar und wer auf der Suche nach einer Mietwohnung ist weiß, wie schwer es überhaupt sein kann eine zu finden. Wer seine Traumwohnung gerne mit einem tierischen Mitbewohner teilen möchte, ist bei Vermietern meistens nicht die erste Wahl.

Kann der Vermieter euch die Haltung von Haustieren verbieten?

Grundsätzlich gilt ein generelles Verbot von Haustieren auch von der Haltung eines Hundes oder einer Katze in der Mietwohnung ist nicht zulässig unabhängig davon, ob dies im Mietvertrag formuliert ist oder nicht.

Nach einem Grundsatzurteil vom Bundesgerichtshof im Jahr 2013 ist eine solche Klausel im Mietvertrag unwirksam. Dennoch gibt es Ausnahmen und der Vermieter darf ein begründetes Verbot im Einzelfall aussprechen. Oft ist im Mietvertrag ein sogenannter „Erlaubnisvorbehalt“ vereinbart. Dann müsst ihr als Mieter die Erlaubnis des Vermieters zur Tierhaltung einholen. Wenn der Mietvertrag keine oder eine unwirksame Regelung zur Tierhaltung enthält, kommt es darauf an, ob die von euch geplante Tierhaltung zum sogenannten „vertragsgemäßen Gebrauch“ gehört.

Der Berliner Mieterverein schreibt auf seiner Webseite zu dem Urteil:

„ Gleichgültig, ob die Frage der Hunde- oder Katzenhaltung im Mietvertrag geregelt ist oder nicht, ob die formularvertragliche Klausel zur Hundehaltung im Mietvertrag wirksam ist oder nicht – immer muss eine umfassende Abwägung der Interessen der Mietvertragsparteien und der Nachbarn erfolgen. Der Vermieter darf nicht willkürlich und schematisch seine Zustimmung zur Hunde- oder Katzenhaltung verweigern (vgl. BGH v. 20.3.2013 – VIII ZR 168/12).“

Das Urteil vom Bundesgerichtshof 2013 könnt ihr hier nachlesen:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=63557&linked=pm

Kleintiere in der Mietwohnung:

Die Haltung von üblichen kleinen Haustieren wie z.B. Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Schildkröten, Zierfischen gehört zum sogenannten „vertragsgemäßen Gebrauch“. Diese könnt ihr in der Wohnung halten ohne die Erlaubnis vom Vermieter einholen zu müssen. Auch ungiftige Schlangen, die in einem Terrarium gehalten worden sind kein Problem.

Katzen in der Mietwohnung:

Katzen gelten nicht als Kleintiere und gehören nicht zum sogenannten „vertragsgemäßen Gebrauch“. Die Haltung einer Hauskatze ist aber in der Regel möglich. Wenn eure Katze die Mietwohnung allerdings beschädigt, z. B. die Türen zerkratzt oder regelmäßig auf den hochwertigen Holzboden pinkelt, dann müsst ihr nach eurem Auszug für die Schäden selber aufkommen.

Hunde in der Mietwohnung:

Zur Hundehaltung hat der Bundesgerichtshof einige Beurteilungskriterien definiert, nach denen der Einzelfall betrachtet werden soll. Diese sind z. B. die Größe, Art oder das Verhalten des Hundes. Oder auch die Lage und Größe der Wohnung oder die Anzahl der gehaltenen Tiere.

Die Interessen aller beteiligten sollen in jedem Fall abgewogen werden. So darf der Vermieter z.B. die Haltung von Kampfhunderassen untersagen. Seid ihr allerdings blind und benötigt einen Blindenhund um euren Alltag zu bewältigen oder steht euch aufgrund einer Erkrankung ein Assistenzhund zur Seite? Dann wird euch der Vermieter kaum die Hundehaltung verbieten können.

Kann eine Zustimmung zur Hundehaltung widerrufen werden?

Die Zustimmung kann der Vermieter zwar widerrufen. Das müsste er allerdings sehr gut begründen können.

Soll ich den Hund einfach verschweigen?

Lieber solltet ihr die Genehmigung vom Vermieter einholen bevor ein Hund bei euch einzieht. Möglicherweise riskiert ihr sonst eine fristlose Kündigung der Wohnung. Unter Umständen könnt ihr versuchen ein mögliches Verbot rechtlich einzuklagen.

Wir von Tierheimhelden arbeiten täglich daran den Tierheimen zu helfen die vielen heimatlosen Tiere in ein gutes Zuhause zu vermitteln. Bitte seid selber so verantwortungsvoll eure Wohnung nicht zu riskieren.

Wenn ihr den Wunsch habt einen Hund zu adoptieren, dann klärt vorher mit dem Vermieter ab, ob dies in Ordnung ist. Bei Problemen empfehlen wir euch aber In jedem Fall rechtlichen Beistand zu suchen. Nicht immer muss ein Anwalt viel Geld kosten. Mietervereine oder auch Onlineportale, die sich auf die Unterstützung von Mietern in Sachen Mietrecht spezialisiert haben bieten zu günstigen Mitgliedspreisen anwaltliche Beratung an. Sie können euren Mietvertrag prüfen oder helfen einen möglichen Streit mit dem Vermieter zu schlichten.

Über Friedrich

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