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Brakeler Einwohner haben Hund alleine im heißen Auto zurückgelassen – 300 Euro Geldbuße muss das Ehepaar zahlen

Am Mittwoch hat das Amtsgericht Höxter das Strafverfahren gegen ein Ehepaar aus Brakel gegen die Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Die 56-jährige Ehefrau und ihr Mann (54) waren angeklagt, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben, weil sie Mitte August ihren Hund bei brütender Hitze alleine auf einem Parkplatz in Höxter im Auto zurückgelassen haben.

Als wenn das nicht schon schlimm genug gewesen war, sollen sie dem Irish Setter ein Elektroschock-Halsband angelegt haben, das in Deutschland bereits seit 20 Jahren verboten sein soll. 

Wer bei Hitze seinen Hund alleine im Auto lässt, riskiert eine Geldbuße. Das ist am Mittwoch am Amtsgericht Höxter deutlich geworden. 

Die Polizei wurde damals von Aufmerksame Passanten gerufen, als sie das zurückgelassene Tier im Auto entdeckten. Ein Polizist schilderte vor Gericht, dass der Hund stark gehechelt und nicht mehr auf die Ankommenden reagiert habe.

Dem Tier konnte schnell geholfen werden, ist auch dem Umstand zu verdanken, dass das Fenster auf der Beifahrerseite einen Spalt offenstand und die Beamten so die Tür öffnen konnten, um den Hund zu befreien und ihn mit Wasser zu versorgen. „Er hat sich darüber sehr gefreut“, sagte der Polizist.

In der Verhandlung zeigte sich das Ehepaar schuldbewusst und räumte die Vorwürfe ein. „Wir haben gedankenlos gehandelt, die Schuld liegt bei uns“, sagte der 54-Jährige. Als er das Auto auf dem Parkplatz am Berliner Platz in Höxter abgestellt habe, sei noch etwas Schatten da gewesen. „Wir waren höchstens 20 bis 25 Minuten weg“, sagte der Brakeler.

Das Paar hatte den Hund bereits kurz nach dem Vorfall seiner Vorbesitzerin zurückgegeben, um einem möglichen Tierhalteverbot zuvorzukommen. „Wir wollten nicht, dass er ins Tierheim kommt“, sagte der Brakeler vor Gericht. Der Hund habe sich zum Glück schnell von dem Vorfall in Höxter erholt.

Der Mann gestand auch ein, dass Elektro-Halsband gekauft zu haben. „Ich habe nicht gewusst, dass das nicht erlaubt ist“, versicherte er im Gerichtssaal. Die Elektroschock-Funktion allerdings habe er nie benutzt, sondern lediglich ein automatisches Pfeifsignal. „Der Hund hat auf andere Hunde sehr aggressiv reagiert, da habe ich mit jemandem gesprochen, der mir dieses Halsband empfohlen hat“, sagte der 54-Jährige. Die Polizei hat das Halsband allerdings getestet. Es sei funktionsfähig gewesen, berichtete der Beamte im Zeugenstand.

Richterin Christina Brüning schlug trotzdem vor, das Verfahren einzustellen, da das Ehepaar Reue zeige und „so etwas in Zukunft sicher nicht wieder tun wird“. Darüber hinaus habe sich der Hund schnell wieder von dem Vorfall erholt. „Das ist bei anderen Tierschutzfällen, die wir hier verhandeln, oft anders, da geht es auch um verendete Tiere“, sagte die Richterin. Sie legte den beiden Hartz-IV-Empfängern aber eine Geldstrafe von je 150 Euro auf, die sie in Raten zahlen können. Das Geld soll an die Naturschutzstiftung des BUND fließen.

Die Tierrechtsorganisation PETA, die die Hundehalter damals angezeigt und ein Tierhalteverbot verlangt hatte, kann mit der Entscheidung leben. „Es freut uns sehr, dass die Staatsanwaltschaft in dem Fall so zügig ermittelt und nicht nur einen Strafbefehl beantragt, sondern Anklage erhoben hat“, sagte Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechtsabteilung, der die Verhandlung selbst verfolgte.

„Sowohl die Anklage als auch das heutige Verfahren erinnern daran, dass Tierquälerei kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Straftat ist, die geahndet werden kann“, hieß es.

Quelle https://www.westfalen-blatt.de/

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