Home / Allgemein / In den USA gilt nun Tierquälerei als Schwerverbrechen – andere Länder ziehen nach

In den USA gilt nun Tierquälerei als Schwerverbrechen – andere Länder ziehen nach

tierquälerei
Nur in den USA, Kanada und Neuseeland wird mit dem Beginn des neuen Jahres Tierquälerei als Schwerverbrechen geahndet.

Wovon hier noch viele Tierfreunde träumen, ist seit diesem Jahr im Gesetz verschiedener Länder verankert. Unter anderem in den USA, Kanada aber auch in Neuseeland gilt der Missbrauch von Tieren als Schwerverbrechen und wird viel stärker als vorher bestraft. Selbst das FBI hat sich der Thematik angenommen und sieht in der Misshandlung von Tieren ein „Verbrechen gegen die Gesellschaft“. Das bedeutet, dass Verbrecher, die Tiere misshandeln genauso zur Rechenschaft gezogen werden, wie Straftäter, die Menschen als Ziel ihrer grausamen Taten auserkoren haben.

Offiziell definiert das FBI Tierquälerei als Schwerverbrechen, das auch verfolgt wird, folgendermaßen

„Intentionally, knowingly, or recklessly taking an action that mistreats or kills any animal without just cause, such as torturing, tormenting, mutilation, maiming, poisoning, or abandonment. Included are instances of duty to provide care, e.g., shelter, food, water, care if sick or injured; transporting or confining an animal in a manner likely to cause injury or death; causing an animal to fight with another; inflicting excessive or repeated unnecessary pain or suffering, e.g., uses objects to beat or injure an animal. This definition does not include proper maintenance of animals for show or sport; use of animals for food, lawful hunting, fishing or trapping.“

Einen besonderen Anstoß dazu, Tierquälerei als Schwerverbrechen beim FBI anzuerkennen, gab der Anstoß, dass statistisch gesehen viele Straftäter zunächst Tiere misshandelten, bevor sie zu ebenfalls schwachen Gliedern der menschlichen Gesellschaft wie Kindern übergingen. Das heißt selbstverständlich keineswegs, dass diese logische Schlussfolgerung kausal ist und jemand der Tiere gequält hat, ein Verbrecher wird. Andersherum zeigt sich aber, dass viele Verbrecher eben mit Tieren als Opfer angefangen haben.

Vor der Umstellung der Datenbanken des FBI galt Tierquälerei nicht als Schwerverbrechen in den USA sondern wurde unter „Sonstiges“ aufgeführt, was es natürlich schwer machte, die Ausmaße der Tierquälerei zu identifizieren. Insgesamt wird nun in vier verschiedene Kategorien klassifiziert:

1) Vernachlässigung

2) absichtliche Misshandlung und Quälerei

3) organisierte Misshandlung (z.B. Hunde- oder Hahnenkämpfe)

4) sexueller Missbrauch von Tieren

cow
Viel Leid widerfährt Tieren, die in Massenhaltung gehalten werden. Doch leider wird diese Tierquälerei als Schwerverbrechen noch nicht erfasst.

Das ist sicherlich ein großer Fortschritt im Namen des Tierschutzes und ein Beispiel, dem viele Länder folgen sollten. Allerdings gibt es auch Ausbaumöglichkeiten. So sind aus dem Gesetz auch bestimmte Tiergruppen ausgenommen. Darunter zählen Tiere aus der Lebensmittelindustrie (Massentierhaltung), Tiere, die auf der Jagd oder beim Fischen getötet werden sowie Tiere, die Schmerzen aufgrund aufgestellter Fallen leiden.

2016 zogen auch andere Länder wie Kanada oder Neuseeland nach und erkannten an, dass auch Tiere fühlende Lebewesen sind. Wie lange wird es wohl dauern, bis diese Erkenntnis auch nach Europa kommt?

Über Svenja

Social Media Managerin - Bloggerin - Autorin - Hundefrau

Siehe auch

Das Tierheim in Düsseldorf: Eine Unerwartete Überraschung

In einer Welt voller schlechter Nachrichten und Herausforderungen für Tierheime in NRW und ganz Deutschland, …

Fürsorge für Haustiere in Krisensituationen: Was sollten Tierhalter tun?

Unsere geliebten Haustiere sind oft treue Begleiter, die wir im Laufe ihres Lebens lieben und …

Die herzerwärmende Freude einer frisch adoptierten Hündin erobert das Internet

Die Geschichte von Astra, der frisch adoptierten Hündin, hat viele Menschen im Internet berührt. Obwohl …

Schreibe einen Kommentar

Durch die Nutzung unserer Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zur Verbesserung Ihres Online-Erlebnisses zu. Weitere Informationen zu den von uns verwendeten Cookies finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen. OK