Ein Verbot besteht bereits seit 1986
Bereits seit 1986 schützte ein Verbot die großen Meeressäuger auf dem Papier. In einem sogenannten Moratorium wurde der kommerzielle Walfang verboten. Unter dem vorgeschobenen Einwand der Wissenschaft, wurden jedoch weiterhin hunderte Wale jährlich getötet. Seit Verbotsbeginn sollen Tierschützern zu Folge bereits 15 000 Wale gefangen worden sein. Viel zu viele, entschied nun das UN-Gericht. Die wissenschaftlichen Daten, die aus der Tötung der Säuger gewonnen wurden, stehen in keinem Verhältnis zu der Vorgehensweise. Lediglich zwei Fachartikel seien insgesamt erschienen.
Tödliche Methoden sind nicht zeitgemäß
Geklagt hatte Australien mit der Unterstützung Neuseelands. Auch diverse Umweltschutzorganisationen erklären, dass es seit vielen Jahren wissenschaftliche Techniken gibt, bei denen kein Wal sterben müsse, sich aber dieselben Ergebnisse erzielen ließen – eine Waljagd unter dem Deckmantel der Wissenschaft ist daher alles andere als zeitgemäß.
Wenn es nach Greenpeace-Meeresexperte Thilo Maack ginge müsste „die japanische Walfangflotte eingemottet und das Fangschiff verschrottet werden“.
Kein Grund zum Aufatmen- der Walfang könnte woanders weitergehen
Einen Freudentanz dürften Aktivisten wohl trotzdem nicht aufführen. Das vom Gericht beschlossene Verbot gilt lediglich in der Antarktis – immerhin eine der wichtigsten Nahrungsquellen von 90% der wandernden Großwale. Japan hat aber auch ein zweites, kleineres Walfangprogramm im Nordpazifik, welches nun womöglich weiter ausgebaut werden könnte, um „Forschung“ zu betreiben.
Trotzdem ist das ein großer Schritt in die richtige Richtung. „Das Urteil war längst überfällig gewesen“, bestätigt auch der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Wir freuen uns über dieses starke Signal aus Den Haag, das dem sinnlosen Töten in der Antarktis – unter fadenscheinigen Gründen und Nutzung rechtlicher Lücken – nun hoffentlich auch langfristig Einhalt gebietet.“