„Neue Verordnung: Klöckner plant Gassi-Pflicht.
Hunde brauchen Auslauf, findet Ministerin Klöckner. Sie plant deshalb neue Regeln für Halter: Frauchen oder Herrchen sollen ihren Vierbeinern zweimal täglich Auslauf gewähren – außerhalb eines Zwingers.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner will Hunden ausreichend Auslauf und Betreuung garantieren sowie strengere Regeln für Tiertransporte und Hundezüchter erlassen.
Eine Verordnung dafür solle möglichst in den ersten Monaten des kommenden Jahres verkündet werden, teilte ihr Ministerium in Berlin mit. Es liegt ein Entwurf der CDU-Politikerin vor, der nun mit den Ländern und Fachverbänden abgestimmt werden soll.
Gassi-Pflicht – Mindestens zweimal täglich Auslauf
Die Verordnung soll Hundehalter unter anderem verpflichten, ihrem Tier mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu geben. „Haustiere sind keine Kuscheltiere – ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden“, sagte Klöckner der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage.
Neue Regeln auch für Hundezüchter
Hunde müssten genug Bewegung bekommen und dürften nicht zu lang alleingelassen werden. Mindestens vier Stunden täglich sollen sich private und professionelle Hundezüchter demnach künftig um Welpen kümmern müssen, damit diese sich ausreichend an Menschen gewöhnen. Für die Hundezucht soll gelten, dass ein Betreuer höchstens drei Würfe – also Welpen-Nachwuchs einer Hündin – gleichzeitig betreuen darf.
„Anbindehaltung“ von Hunden, also Hunde die ganze Zeit anzuketten, soll grundsätzlich verboten und nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein.
Länder für Kontrollen zuständig
Auf die Frage, wie die Regeln insbesondere bei privaten Hundebesitzern kontrolliert werden sollen, sagte eine Sprecherin der Ministerin, dafür seien die Behörden der Länder zuständig. Diese würden aber sicherlich nicht bei jedem Hundebesitzer klingeln und fragen, ob er schon mit dem Hund draußen war. Es gehe vor allem um die Zwingerhaltung von Hunden.
Strengere Regeln auch für Tiertransporte
Für Tiertransporte innerhalb Deutschlands will Klöckner festlegen, dass sie maximal viereinhalb Stunden dauern dürfen, falls die Temperaturen im Transporter zwischenzeitlich über 30 Grad klettern können. „Gerade im Sommer bei hohen Temperaturen müssen wir vermeiden, dass den Tieren durch Hitze vermeidbare Leiden zugefügt werden“, sagte Klöckner. „Deshalb setze ich hier strengere Regeln für Transporte durch, die über das EU-Recht hinausgehen.“
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/kloeckner-hundeverordnung-101.html
Repost von www.tagesschau.de: Stand: 17.08.2020 14:31 Uhr