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Ausgangssperre für Katzen bis Ende August. Bei Verstoß Bußgeld bis zu 50.000 Euro

Ausgangssperre für Katzen bis Ende August. Bei Verstoß droht Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Tierschutzverein prüft juristische Schritte

In der Stadt Walldorf in Baden-Württemberg gilt seit Dienstag, 17.05.2022, eine Ausgangssperre für Katzen bis Ende August. Ähnlich wie beim Gassi-Gesetz 2022 für Hunde gelten ab sofort für auch für Katzen radikale Regeln für den Aufenthalt im Freien. Bei Verstoß droht Katzenhaltern ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. 

Wie es zu der strikten Entscheidung kam? Naturschützer verfolgen durch die Ausgangssperre für Katzen ein bestimmtes Ziel: Damit die vom Aussterben bedrohte Haubenlerche geschützt wird, dürfen Katzen nicht mehr in die Natur. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde vom Landratsamt erlassen. Im südlichen Teil der Stadt Walldorf müssen nun Katzen bis Ende August 2022 sowie die nächsten drei Jahre jeweils von April bis August im Haus bleiben.

Katzenbesitzern, die sich nicht an die Regelungen für ihr Tier halten, droht ein Zwangsgeld von 500 Euro. Ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro wird fällig, wenn die Katze einen der gefährdeten Vögel verletzt oder tötet.

Als Alternative zum Hausarrest wurde vorgeschlagen, Katzen an der Leine auszuführen

Wer seiner Katze den Freigang dennoch ermöglichen will, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dazu muss entweder mit GPS-Daten nachgewiesen werden, dass die Katze nicht im entsprechenden Gebiet unterwegs ist, oder er führt sie an der Leine mit einem Geschirr aus – also Gassi gehen mit der Katze. In diesem Fall dürfe die Leine allerdings nicht länger als zwei Meter sein.

Kritik kam vom Tierschutzverein Wiesloch/Walldorf. Dieser kündigte an, sich juristisch gegen die Allgemeinverfügung wehren zu wollen und bat alle Katzenbesitzer ruhig zu bleiben. Der Verein weißt darauf hin, dass Katzenhalter das Recht haben, fristgerecht Widerspruch einzulegen.

Auch der Deutsche Tierschutzbund und der Landestierschutzverband äußern sich:

„Die Allgemeinverfügung sei absolut realitätsfern, erklärte der Landestierschutzverband. Der Deutsche Tierschutzbund nannte die Regelung unverhältnismäßig. Der Rückgang von Arten wie der Haubenlerche und vieler anderer Vogelarten sei in erster Linie auf den Verlust von Lebensräumen und Nahrung zurückzuführen – unter anderem durch die Intensivierung der Landwirtschaft, die Bebauung von Brachflächen sowie das Insektensterben. „Der negative Einfluss von Katzen auf die Bestände von Singvögeln ist ohnehin umstritten und für die Haubenlerche in Walldorf nach unserer Kenntnis bisher nicht bewiesen.“ (Quelle des Zitats)

Über Daniel Medding

Daniel, 40, ist seit 2009 approbierter Veterinärmediziner. Er hat an der Tierärztlichen Fakultät in München studiert und ist u.a. als Redakteur für das Tierheimhelden Magazin verantwortlich. Er schreibt hier seit Launch der Plattform am 12. April 2012.

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