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Wie gehe ich mit einem Fundtier um?

Auch in Deutschland finden sich von Zeit zu Zeit ausgesetzte oder entlaufene Tiere auf den Straßen. Sollten Sie den Besitzer des Fundtieres persönlich kennen, ist dies eine einfache Sachlage, denn Sie sind dazu verpflichtet den Besitzer zu informieren. Wie aber geht man mit einem Fundtier um, wo der Besitzer unbekannt ist? Diese und noch weitere Fragen zum Thema Fundtier beantworten wir in diesem Artikel!

Gefundene Tiere – So verhalten Sie sich richtig!

Sollte der Besitzer eines Fundtieres nicht bekannt sein, melden oder übergeben Sie das Tier der Polizei, dem Tierheim, Fundbüro oder ähnliche Meldestellen. Gemäß § 965 Bürgerliches Gesetzbuch sind Sie sogar zu einer Fundanzeige verpflichtet. Entscheiden Sie sich für eine Abgabe ins Tierheim, wird es sich zunächst um das Tier kümmern. Dort kann auch festgestellt werden, ob das Tier gechipt und registriert ist. So besteht die Möglichkeit, falls gegeben, den Halter des Fundtieres zu ermitteln. Die Abgabe ist mit keinerlei Kosten verbunden. Besitzansprüche an Fundtieren gehen erst nach einem halben Jahr an neue Halter über. Bis dahin behalten vorherige Besitzer ihren Anspruch. Achtung: Fund(tier)unterschlagung ist strafbar und kann als Diebstahl gewertet werden!

Versuchen Sie immer zunächst den Halter zu finden und nicht das Fundtier direkt zu „adoptieren“. Dadurch riskieren Sie, dass ein verzweifelt suchender Tierhalter unglücklich wird und niemals erfährt, was aus seinem früheren Begleiter geworden ist.

Sie oder das Tierheim/die Polizei sollten das Tier auch beim Tierarzt melden, damit ein Gesundheitscheck durchgeführt werden kann. Die Kosten hierfür übernimmt in der Regel die Stadt, welcher der Fund gemeldet wurde.

Wenn möglich, unertstützen Sie die Suche nach dem eigentlichen Tierhalten. Sie können bspw. Aushänge mit Bild und Telefonnummer aushängen, sei es draußen an Laternenmasten oder in Tierarztpraxen in der Gegend.

Fundtier Katze

Bei Katzen ist es komplizierter, denn nicht jede gefundene Katze ist herrenlos. Sie kann auch einfach eine Freigängerkatze sein. Sollte ihr Fell glänzen und sie eine wohlgenährte Erscheinung haben, ist dies wohl der Fall. In diesem Fall ist davon abzuraten, sie einzusammeln und erst recht zu füttern. Sonst kann es schnell zur Entfremdung vom alten Zuhause kommen.

Handelt es sich jedoch eindeutig um eine verwahrloste Katze, die ggf. auch noch am Verhungern ist, ist es sogar ratsam sie zu füttern. Jedoch beachten Sie nicht zu viel Futter zu füttern. Oft vertragen die leeren, kleinen Mägen dies nicht.

Wenn Sie sich nicht sicher sind geben Sie die Katze am besten ins Tierheim. Dort wird man sich bemühen festzustellen, ob die Katze nun herrenlos ist oder nicht. Erkennen Sie eine Tätowierung oder sogar einen Chip, können Sie auch zum Tierarzt gehen, wo Ihnen bei der Identifikation geholfen werden kann.

Die richtige Maßnahmen bei verletzten Tieren

Es gibt auch Fundtiere, die Verletzungen aufweisen, insbesondere angefahrene Tiere. Wenn Sie solch einem Tier über den Weg laufen, sollten Sie schnell handeln. Lesen Sie das verletzte Tier behutsam auf und bringen Sie es zu einem Tierarzt. Neben der medizinischen Behandlung kann auch eine Identifikation des Tieres erfolgen. So kann der Halter direkt informiert werden.

Totes oder überfahrenes Tier gefunden

Sollten Sie unglücklicherweise ein totes Tier finden, raten wir Ihnen dieses ins Tierheim oder in eine ähnliche Institution zu bringen. Sollten Sie dies aus welchen Gründen auch immer nicht schaffen, rufen Sie dort am besten an und melden das tote Fundtier. Das Tierheim wird das Tier auflesen und zunächst zu sich bringen. Wichtig ist überhaupt zu reagieren, denn wenn Fundtiere am Straßenrand liegen bleiben, verschwinden die Tiere oftmals. Dadurch wird auch der Besitzer nicht länger im Ungewissen gelassen.

Sonderfall: Haus- oder Wildtiere angefahren

Hatten Sie bspw. einen Autounfall, bei dem ein tierisches Wesen zu Schaden gekommen ist, sollten Sie zuallererst Ruhe bewahren. Sind Sie selbst nicht zu sehr verletzt für die Aufgabe, müssen Sie in jedem Fall die Unfallstelle absichern und anschließend die Polizei anrufen. Es ist davon abzuraten, dass verletzte Tier zu berühren. Gerade bei Wildtieren besteht nämlich die Gefahr, dass das verängstigte und verwirrte Geschöpf Sie oder sich selbst verletzt. Handelt es sich um ein Wildtier informieren Sie zunächst die Polizei, einen Jagdausübungsberechtigten oder Rettungsdienst. Alle Betroffenen sollten solange an der Unfallstelle warten, bis alle verantwortlichen Stellen eingetroffen sind. Ist nach 30 Minuten noch keine Hilfe eingetroffen, sollte mit einem wiederholenden Anruf noch einmal auf die Dringlichkeit hingewiesen werden. Lebt das Wildtier nach dem Unfall noch, sollte dies schon bei der ersten Meldung passieren.

Haben Sie eine Katze oder einen Hund oder ggf. eine andere Haustierart angefahren und Ihnen geht es soweit gut, so kontaktieren Sie die Polizei und keinen Tierrettungsdienst. Hier wird Ihnen oft der Weg zum nächsten Tierarzt oder zur Tierklinik mitgeteilt. Dann kann der Krankentransport selbst übernommen werden, was oft der schnellste Weg ist. Auch wenn man selbst ein Fundtier angefahren hat, sollte in jedem Fall auf die zuständigen Beamten gewartet werden. So kann sich vergewissert werden, dass das hilfsbedürftige Wesen auch versorgt wird.

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